Bayerisches Reinheitsgebot

Die Biersorten der Privatbrauerei Josef Greif sind nach dem bayerischen Reinheitsgebot gebraut.

Von Herzog Wilhelm IV. von Bayern wurde am 24. April 1516 ein Gebot erlassen, wonach zum Brauen von Bier nur Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden dürfen.

Diese Zutaten, nebst der Hefe, sind auch heute noch im Biersteuergesetz, §9 Abs. 1, festgehalten.
Das Reinheitsgebot ist die älteste in Deutschland existierende lebensmittelrechtliche Bestimmung.